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THE EUROPEAN CYCLING PROJECT

ECP ALLEGEMEIN     SICHERHEIT

SICHERHEIT AUF RADWEGEN 

Sicher unterwegs auf Rad-und Freizeitwegen und StVO (rechtliche Grundlagen)

Greenways (= Premium-Radweg) zählen zu den sichersten Radwegen überhaupt. Es mag nun paradox klingen, dass sich daraus wiederum spezielle Gefahrenquellen und Risiken auftun. Das liegt daran, dass sich viele Ausflügler auf den Routen zu sicher fühlen.

Häufig sieht man Radfahrer, Wanderer und andere Ausflügler auf Bahntrassen-Radwegen, die sich so sicher fühlen, dass sie die gesamte Fahrspur in Anspruch nehmen, also auch die linke Fahrbahnseite. Dies kann zu gefährlichen Kollisionen mit entgegen kommenden Radlern führen. Vor allem an unübersichtlichen Steigungen, wenn das eigene Tempo gering ist und man sich sicher meint, ist das Risiko erhöht. Die entgegen kommenden Radler befinden sich dann ja auf einer Gefällstrecke und können deshalb ein entsprechend hohes Tempo haben. Oberstes Gebot ist deshalb, sich auf allen Wegen (also eben auch Radwegen!)  immer scharf rechts zu halten. Kinder sollte man zu verkehrsgerechtem Verhalten anhalten und Sorge tragen, dass sie jederzeit ausschließlich die rechte Fahrbahnhälfte nützen. Wenn man Kinder jedoch diesbezüglich zu umsichtigem Verhalten erzieht, zählen Greenways gerade auch für Kinder zu den sichersten Radwegen überhaupt. 

Mit kleinen Kindern Rad fahren

Mit ganz kleinen Kindern, die noch keine Sicherheit auf dem Rad mitbringen, sollte man niemals auf dicht bevölkerten Radwegen auf Tour gehen. Kleine Kinderfahrräder werden zudem leicht übersehen. Sichern Sie diese entsprechend (mit Fähnchen/ Wimpeln etc.), sodass diese besser wahrgenommen werden können. 

Verkehrsituation vor Ort

Bitte beachten Sie auch folgendes: Die Verkehrssituation vor Ort kann sich zwischenzeitlich derart geändert haben, dass die auf dieser Website angeführten Streckenbeschreibungen nicht mehr zulässig oder gar verkehrswidrig sind (etwa durch Sperrung eines Radweges, Erstellen von Radfahr-Verboten auf der Route, Einrichtung von Einbahnstraßen u.a.). Halten Sie sich immer an die Straßenverkehrsordnung (STVO), unabhängig von den Angaben auf dieser Website! Diese Website möchte in keinster Weise zu verkehrswidrigem Verhalten anregen. Beachten Sie also die aktuelle Verkehrssituation vor Ort!

Psychologische Faktoren und Kettensperren

Manche Risikofaktoren sind psychologischer Natur. Da manauf Premium-Radwegen über weite Strecken ohne Kreuzungen dahin rollt, besteht die Gefahr, leichtsinnig zu werden. Man darf auf keinen Fall vergessen, dass man an kreuzenden Landstraßen halten muss. Insbesondere auf RailTrails (Radwege auf ehemaligen Bahntrassen) entsteht unbewusst ein schwer zu beschreibender Eindruck, man habe quasi Vorfahrt wie einst der Zug. Die Planer der Radwege haben Maßnahmen ergriffen, die solchen Gefahrensituationen vorbeugen sollen. Auf den meisten Radwegen dieser Art gibt es Drängelgitter, Poller oder Kettensperren. Diese sollen einerseits verhindern, dass Radler eine kreuzende Landstraße übersehen, andererseits aber auch, dass der motorisierte Verkehr auf den Radweg einfahren kann. Radfahrer sollen an diesen Stellen zur Verlangsamung des Tempos und zum Anhalten veranlasst werden. Die Absperrungen bergen jedoch ihrerseits Risiken. Es kommt leider immer wieder zu folgenschweren Unfällen, wenn diese übersehen werden. In der Dämmerung oder Dunkelheit können Kettensperren, Drängelgitter und Poller tatsächlich ein hohes Risiko darstellen. Im Licht der Radbeleuchtung sind sie schwer erkennbar. Es empfiehlt sich deshalb, die Radtour so zu planen, dass man möglichst vor Anbruch der Dämmerung zurück ist.

Multifunktionswege

Greenways sind in der Regel Multifunktionswege. Diese sind gezielt so ausgelegt, dass sie auch von Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, Wanderern, Walkern, Joggern , Inline-Skatern und Familien mit Kindern genützt werden. Das ist ein Grund, warum die Wege häufig über eine besonders hochwertige Asphaltauflage verfügen. Die Routen haben sich darüber zu richtigen Freizeit-Trails und Treffpunkten entwickelt. Dies erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz . Der Umstand, dass viele Radwege Multifunktionswege sind, kann juristische Konsequenzen im Hinblick auf die Schadensersatzpflicht bei Unfällen haben. Alle Nutzer müssen deren Fahrweise entsprechend anpassen. Nur dort, wo die Fahrbahn frei und übersichtlich ist, darf schnell gefahren werden.

Straßenverkehrsordnung für Inline-Skater-Wo darf man Skaten?


Die Straßenverkehrsverordnungen wurden zu einer Zeit erlassen, als Rollschuhe weder 40 km/h schnell waren noch Bremssysteme hatten. Gesetzlich werden Inline-Skates deshalb noch immer als Spielzeug eingestuft. Das hat im Hinblick darauf, wo man Skaten darf, Konsequenzen: Skater dürfen juristisch gesehen nur dort fahren, wo Kinder spielen dürfen, nämlich auf Gehwegen, in Spielzonen (Spielstraßen) und in Fußgängerzonen. Und dort gilt eine derart rigide Geschwindigkeitsbeschränkung, dass Fitness-Skating unmöglich wäre. Trotzdem sind Inline-Skater in Scharen auf Rad-und Fußwegen, Landwirtschaftwegen und Promenaden unterwegs. In der Praxis werden sie gedultet, das heißt, man kann unbehelligt seinem Sport nachgehen, wenn man niemanden belästigt. Im Hinblick auf die Haftungs-und Schuldfrage ist jedoch Vorsicht angesagt.

So will es der Gesetzgeber: Die Straßenverkehrsordnung (StVO)


Die Entscheidungen der deutschen Gerichte im Hinblick auf Unfälle bzw. Verkehrsregelverstöße mit Inline-Skatern sind trotz Straßenverkehrsordnung in einigen Einzelfällen so divergent, dass man keine verbindlichen Ratschläge und schon gar keine Gewähr darauf geben kann. Auch die Zusammenstellung der folgenden Richtlinien kann deshalb nur Anhaltspunkte bieten. In den meisten Fällen haben sich deutsche Gerichte jedoch weitgehend an diesen Rahmen gehalten.

Rauf auf den Gehweg! Nie auf der Straße!

Der Gehweg ist die „Straße der Skater. Im Klartext: Skater dürfen nicht auf öffentlichen Straßen fahren (wo sie auch wirklich nichts zu suchen haben), sondern müssen (und dürfen) auf den Gehweg! Auch wenn die Straße noch so schwach befahren ist, soll der Gehweg benützt werden! Dieser Umstand bringt übrigens jede Menge Vorteile: Der Umstand, dass Skater Gehwege benützen dürfen trägt enorm zur Sicherheit beim Skaten bei!

Höchstgeschwindigkeit

Auf Geh- und Fußwegen darf man allerdings nicht schneller als ca 7km /h fahren (Zum Vergleich: Ein Jogger läuft zwischen 15 und 20 km / h). Des Öfteren ist diese Regelung sinnvoll, weil kein Mensch auf den Bürgersteigen mit so hohen Geschwindigkeiten rechnet, wie Skater sie erreichen.

Fußgänger haben immer recht!

Besondere Vorsicht ist gegenüber Fußgängern geboten. Fußgänger verhalten sich oft unberechenbar und rechnen nicht mit schnellen Skatern auf den Gehwegen.
Der Gehweg ist das Reich der Fußgänger! Sie haben in jedem Fall Vorrang, so will es das Gesetz. Anders ausgedrückt: Fußgänger sind auf den Gehwegen auch dann im Recht, wenn sie z.B. unerwartet einen Schritt zur Seite oder durch ein Gartentürchen treten, ohne sich umzusehen, ob gerade jemand seine Rennskates ausprobiert. In diesem Fall sind Skater schadensersatzpflichtig, denn die StVO erlaubt Skaten auf Gehwegen nur, wenn Fußgänger nicht behindert werden. Raserei auf dem Gehweg kann also teuer werden!

„Im Verkehr“ - Links oder rechts?

Rechtlich gesehen sind Skater zwar sowas wie Fußgänger, trotzdem gilt: Auf allen Wegen (auch auf dem Gehweg) immer rechts fahren! Überholt wird links (auch Fußgänger).

Fuß-Rad- Kombiwege

Skater dürfen nur auf Fußwegen fahren. Hierzu gehören zum Glück auch Rad-Fuß- Kombiwege, also Wege, die von Radlern und Fußgängern gemeinsam benützt werden dürfen. Genauer müßte man wieder sagen: Skater werden geduldet. Inline-Skater dürfen nur unter der Voraussetzung auf Rad-Fuß-Kombiwegen fahren, dass weder Fußgänger noch Radler behindert werden. Kommt es zu Unfällen sind Skater deshalb fast immer schadensersatzpflichtig! Häufig sind Rad- und Fußwege durch einen Grünstreifen oder eine Markierung getrennt. In Deutschland (!) müssen Skater auf den Fußgängerstreifen.

Radwege

Reine Radwege dürfen von Inline- Skatern in Deutschland nicht befahren werden. Wenn man nun doch mit seinen Skates dort herumtollt, dann muss man eines Wissen: Da man juristisch gesehen hier überhaupt nicht fahren darf, hat man gegenüber den Radlern auch keinerlei Rechte. Bei Unfällen sind Skater praktisch immer schadensersatzpflichtig! Also aufpassen und defensiv fahren, sonst bezahlt man noch für die Fehler der anderen.


Bahnanlagen

Das Befahren von Bahnanlagen mit Inline- Skates (also auch Bahnhöfe, Bahnsteige) ist verboten!

Verkehrsverordnungen in anderen Ländern

In allen Ländern Europas gelten ähnliche Verkehrverordnungen. Die Unterschiede beschränken sich auf Details. Zum Beispiel werden auch in Finnland, der Schweiz und in Österreich Inline-Skates rechtlich als Spielzeug eingestuft. Öffentliche Straßen dürfen wie in Deutschland nicht benützt werden. Allerdings dürfen Inline-Skater in der Schweiz und Österreich Radwege unter der Einschränkung befahren, dass Radler nicht behindert werden. Garantien kann man wegen der oft interpretationsbedürftigen Rechtslage nicht geben, es gilt also weltweit die Devise: Skate vernünftig, vorsichtig und defensiv und nicht auf der Straße!

Sicher Skaten: Tipps

 Tipps zu sicherem Skaten!