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ECP ALLEGEMEIN SICHERHEIT
Greenways (= Premium-Radweg) zählen zu den sichersten Radwegen überhaupt. Es mag nun paradox klingen, dass sich daraus wiederum spezielle Gefahrenquellen und Risiken auftun. Das liegt daran, dass sich viele Ausflügler auf den Routen zu sicher fühlen.
Häufig sieht man Radfahrer, Wanderer und andere Ausflügler auf Bahntrassen-Radwegen, die sich so sicher fühlen, dass sie die gesamte Fahrspur in Anspruch nehmen, also auch die linke Fahrbahnseite. Dies kann zu gefährlichen Kollisionen mit entgegen kommenden Radlern führen. Vor allem an unübersichtlichen Steigungen, wenn das eigene Tempo gering ist und man sich sicher meint, ist das Risiko erhöht. Die entgegen kommenden Radler befinden sich dann ja auf einer Gefällstrecke und können deshalb ein entsprechend hohes Tempo haben. Oberstes Gebot ist deshalb, sich auf allen Wegen (also eben auch Radwegen!) immer scharf rechts zu halten. Kinder sollte man zu verkehrsgerechtem Verhalten anhalten und Sorge tragen, dass sie jederzeit ausschließlich die rechte Fahrbahnhälfte nützen. Wenn man Kinder jedoch diesbezüglich zu umsichtigem Verhalten erzieht, zählen Greenways gerade auch für Kinder zu den sichersten Radwegen überhaupt.
Mit ganz kleinen Kindern, die noch keine Sicherheit auf dem Rad mitbringen, sollte man niemals auf dicht bevölkerten Radwegen auf Tour gehen. Kleine Kinderfahrräder werden zudem leicht übersehen. Sichern Sie diese entsprechend (mit Fähnchen/ Wimpeln etc.), sodass diese besser wahrgenommen werden können.
Bitte beachten Sie auch folgendes: Die Verkehrssituation vor Ort kann sich zwischenzeitlich derart geändert haben, dass die auf dieser Website angeführten Streckenbeschreibungen nicht mehr zulässig oder gar verkehrswidrig sind (etwa durch Sperrung eines Radweges, Erstellen von Radfahr-Verboten auf der Route, Einrichtung von Einbahnstraßen u.a.). Halten Sie sich immer an die Straßenverkehrsordnung (STVO), unabhängig von den Angaben auf dieser Website! Diese Website möchte in keinster Weise zu verkehrswidrigem Verhalten anregen. Beachten Sie also die aktuelle Verkehrssituation vor Ort!
Manche Risikofaktoren sind psychologischer Natur. Da manauf Premium-Radwegen über weite Strecken ohne Kreuzungen dahin rollt, besteht die Gefahr, leichtsinnig zu werden. Man darf auf keinen Fall vergessen, dass man an kreuzenden Landstraßen halten muss. Insbesondere auf RailTrails (Radwege auf ehemaligen Bahntrassen) entsteht unbewusst ein schwer zu beschreibender Eindruck, man habe quasi Vorfahrt wie einst der Zug. Die Planer der Radwege haben Maßnahmen ergriffen, die solchen Gefahrensituationen vorbeugen sollen. Auf den meisten Radwegen dieser Art gibt es Drängelgitter, Poller oder Kettensperren. Diese sollen einerseits verhindern, dass Radler eine kreuzende Landstraße übersehen, andererseits aber auch, dass der motorisierte Verkehr auf den Radweg einfahren kann. Radfahrer sollen an diesen Stellen zur Verlangsamung des Tempos und zum Anhalten veranlasst werden. Die Absperrungen bergen jedoch ihrerseits Risiken. Es kommt leider immer wieder zu folgenschweren Unfällen, wenn diese übersehen werden. In der Dämmerung oder Dunkelheit können Kettensperren, Drängelgitter und Poller tatsächlich ein hohes Risiko darstellen. Im Licht der Radbeleuchtung sind sie schwer erkennbar. Es empfiehlt sich deshalb, die Radtour so zu planen, dass man möglichst vor Anbruch der Dämmerung zurück ist.
Greenways sind in der Regel Multifunktionswege. Diese sind gezielt so ausgelegt, dass sie auch von Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, Wanderern, Walkern, Joggern , Inline-Skatern und Familien mit Kindern genützt werden. Das ist ein Grund, warum die Wege häufig über eine besonders hochwertige Asphaltauflage verfügen. Die Routen haben sich darüber zu richtigen Freizeit-Trails und Treffpunkten entwickelt. Dies erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz . Der Umstand, dass viele Radwege Multifunktionswege sind, kann juristische Konsequenzen im Hinblick auf die Schadensersatzpflicht bei Unfällen haben. Alle Nutzer müssen deren Fahrweise entsprechend anpassen. Nur dort, wo die Fahrbahn frei und übersichtlich ist, darf schnell gefahren werden.
Die Straßenverkehrsverordnungen wurden zu einer Zeit
erlassen,
als Rollschuhe weder 40 km/h schnell waren noch Bremssysteme hatten.
Gesetzlich werden Inline-Skates deshalb noch immer als Spielzeug
eingestuft. Das hat im Hinblick darauf, wo man Skaten darf,
Konsequenzen: Skater dürfen juristisch gesehen nur dort
fahren, wo
Kinder spielen dürfen, nämlich auf Gehwegen, in
Spielzonen
(Spielstraßen) und in Fußgängerzonen. Und
dort gilt
eine derart rigide Geschwindigkeitsbeschränkung, dass
Fitness-Skating unmöglich wäre. Trotzdem sind
Inline-Skater
in Scharen auf Rad-und Fußwegen, Landwirtschaftwegen und
Promenaden unterwegs. In der Praxis werden sie gedultet, das
heißt, man kann unbehelligt seinem Sport nachgehen, wenn man
niemanden belästigt. Im Hinblick auf die Haftungs-und
Schuldfrage
ist jedoch Vorsicht angesagt.
Die Entscheidungen der deutschen Gerichte im Hinblick auf
Unfälle
bzw. Verkehrsregelverstöße mit Inline-Skatern sind
trotz
Straßenverkehrsordnung in einigen Einzelfällen so
divergent,
dass man keine verbindlichen Ratschläge und schon gar keine
Gewähr darauf geben kann. Auch die Zusammenstellung der
folgenden
Richtlinien kann deshalb nur Anhaltspunkte bieten. In den meisten
Fällen haben sich deutsche Gerichte jedoch weitgehend an
diesen
Rahmen gehalten.
Rauf auf den Gehweg! Nie auf der Straße!
Der Gehweg ist die „Straße der Skater. Im Klartext:
Skater
dürfen nicht auf öffentlichen Straßen
fahren (wo sie
auch wirklich nichts zu suchen haben), sondern müssen (und
dürfen) auf den Gehweg! Auch wenn die Straße noch so
schwach
befahren ist, soll der Gehweg benützt werden! Dieser Umstand
bringt übrigens jede Menge Vorteile: Der Umstand, dass Skater
Gehwege benützen dürfen trägt enorm zur
Sicherheit beim
Skaten bei!
Höchstgeschwindigkeit
Auf Geh- und Fußwegen darf man allerdings nicht schneller als
ca
7km /h fahren (Zum Vergleich: Ein Jogger läuft zwischen 15 und
20
km / h). Des Öfteren ist diese Regelung sinnvoll, weil kein
Mensch
auf den Bürgersteigen mit so hohen Geschwindigkeiten rechnet,
wie
Skater sie erreichen.
Fußgänger haben immer recht!
Besondere Vorsicht ist gegenüber Fußgängern
geboten.
Fußgänger verhalten sich oft unberechenbar und
rechnen nicht
mit schnellen Skatern auf den Gehwegen.
Der Gehweg ist das Reich der Fußgänger! Sie haben in
jedem
Fall Vorrang, so will es das Gesetz. Anders ausgedrückt:
Fußgänger sind auf den Gehwegen auch dann im Recht,
wenn sie
z.B. unerwartet einen Schritt zur Seite oder durch ein
Gartentürchen treten, ohne sich umzusehen, ob gerade jemand
seine
Rennskates ausprobiert. In diesem Fall sind Skater
schadensersatzpflichtig, denn die StVO erlaubt Skaten auf Gehwegen nur,
wenn Fußgänger nicht behindert werden. Raserei auf
dem
Gehweg kann also teuer werden!
„Im Verkehr“ - Links oder rechts?
Rechtlich gesehen sind Skater zwar sowas wie
Fußgänger,
trotzdem gilt: Auf allen Wegen (auch auf dem Gehweg) immer rechts
fahren! Überholt wird links (auch
Fußgänger).
Fuß-Rad- Kombiwege
Skater dürfen nur auf Fußwegen fahren. Hierzu
gehören
zum Glück auch Rad-Fuß- Kombiwege, also Wege, die
von
Radlern und Fußgängern gemeinsam benützt
werden
dürfen. Genauer müßte man wieder sagen:
Skater werden
geduldet. Inline-Skater dürfen nur unter der Voraussetzung auf
Rad-Fuß-Kombiwegen fahren, dass weder
Fußgänger noch
Radler behindert werden. Kommt es zu Unfällen sind Skater
deshalb
fast immer schadensersatzpflichtig! Häufig sind Rad- und
Fußwege durch einen Grünstreifen oder eine
Markierung
getrennt. In Deutschland (!) müssen Skater auf den
Fußgängerstreifen.
Radwege
Reine Radwege dürfen von Inline- Skatern in Deutschland nicht
befahren werden. Wenn man nun doch mit seinen Skates dort herumtollt,
dann muss man eines Wissen: Da man juristisch gesehen hier
überhaupt nicht fahren darf, hat man gegenüber den
Radlern
auch keinerlei Rechte. Bei Unfällen sind Skater praktisch
immer
schadensersatzpflichtig! Also aufpassen und defensiv fahren, sonst
bezahlt man noch für die Fehler der anderen.
Bahnanlagen
Das Befahren von Bahnanlagen mit Inline- Skates (also auch
Bahnhöfe, Bahnsteige) ist verboten!
Verkehrsverordnungen in anderen Ländern
In allen Ländern Europas gelten ähnliche
Verkehrverordnungen.
Die Unterschiede beschränken sich auf Details. Zum Beispiel
werden
auch in Finnland, der Schweiz und in Österreich Inline-Skates
rechtlich als Spielzeug eingestuft. Öffentliche
Straßen
dürfen wie in Deutschland nicht benützt werden.
Allerdings
dürfen Inline-Skater in der Schweiz und Österreich
Radwege
unter der Einschränkung befahren, dass Radler nicht behindert
werden. Garantien kann man wegen der oft
interpretationsbedürftigen Rechtslage nicht geben, es gilt
also
weltweit die Devise: Skate vernünftig, vorsichtig und defensiv
und
nicht auf der Straße!